Seiteninhalt

Kindertagesstätten

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
[Nr.99099007000000 ]

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich führt der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:

  • Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Erwerb der Staatsangehörigkeit der Schweiz
  • Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Staates mit dem Deutschland ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat
  • Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit durch die zuständige deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde.

Fachlich freigegeben durch

BMI, VII5