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Kindertagesstätten

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Werkstattkarte erneuern
[Nr.99108057133000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Kontrollgerätehersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Kontrollgerätes.

Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber.  Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig.

Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (Techniker:in) vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Gültigkeitsdauer der Werkstattfolgekarte beträgt 1 Jahr.

Die zuständige Stelle erneuert die Karte binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags und Vorlage aller benötigten Unterlagen.

Verfahrensablauf

Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort

  • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
  • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen postalisch zugesandt oder gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
  • Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt

An wen muss ich mich wenden?

  • örtliche Fahrerlaubnisbehörde
  • zuständige Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA)

Voraussetzungen

Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Ggf. Zugang des ELSTER-Organisationskontos

- Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung

- Einen Schulungsnachweis  für Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie

- Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft

- Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO

- Ihre Werkstattkarte

- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder - als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte wegen Fristablauf hat das Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass die beauftragte Fachkraft (Techniker:in) noch im Unternehmen beschäftigt ist. Der schriftliche Nachweis über das Arbeitsverhältnis ist beidseitig vom Arbeitgeber und der beauftragten Fachkraft zu unterzeichnen.

Die Erneuerung der Werkstattkarte sollte spätestens 15 Werktage vor Gültigkeitsablauf der bisherigen Werkstattkarte beantragt werden

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

26.09.2022

Gebühren

  • Gebühr: 30,00 - 50,00 Euro

Online-Dienste

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