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20.09.2021

»3 G«-Regel greift in öffentlichen Einrichtungen: Eintritt mit Nachweis in Bücherei, Museum und Begegnungsstätte

Um einen weiteren Infektionsausbruch mit dem SARS-Cov-2-Virus zu verhindern, ist der Eintritt in öffentliche Einrichtungen, darunter zählen unter anderem die Bücherei Kaufungen, das Regionalmuseum oder die Begegnungsstätte, ab sofort nur unter Vorgabe der „3-G-Regel“ möglich: Geimpft, Genesen oder Getestet. Besucher*innen müssen beim Eintritt einen Nachweis im Sinne der COVID-10-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vorlegen. Auch die Benutzung der gemeindlichen Sportstätten in Innenräumen fällt darunter.

Kinder unter sechs Jahren sowie alle nicht eingeschulten Kinder sind von der 3-G-Regel ausgeschlossen. Grundlage dieser Regelung ist die aktualisierte Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen.