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Personalausweis Informationserteilung
[Nr.99008001013000 ]
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 17.12.2020
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: