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Realgewerbeberechtigung beantragen
[Nr.99025003001000 ]

Volltext

Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).

Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.

Voraussetzungen

Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.09.2020
Fachlich freigegeben durch:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal