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Realgewerbeberechtigung beantragen
[Nr.99025003001000 ]
Volltext
Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).
Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 25.09.2020
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie