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15.04.2021

Weitere Maßnahmen des Landes Hessen im Umgang mit der Pandemie

Die hessische Landesregierung hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen Anpassungen und Konkretisierungen in den hessischen Verordnungen vorgenommen. Die neuen Verordnungen gelten ab Montag, 19. April zunächst bis zum 9. Mai.

Schulen

Nach den Osterferien können zunächst keine weiteren Öffnungen vorgenommen werden. Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden weiterhin im Wechselunterricht, die Jahrgänge ab Klasse 7 im Distanzunterricht und die Abschlussklassen im Präsenzunterricht beschult. Diese Regelung gilt für vier Wochen, bei einer sich bessernden Infektionslage sind neue Entscheidungen möglich.

Darüber hinaus wird der Präsenz-Schulbetrieb intensiv mit einer Test-Strategie begleitet.

Kitas

Laut Verordnung sollen die Kindertagesstätten erneut nur bei dringender Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden.

Anpassung des Eskalationskonzepts

Bereits ab einer Inzidenz von 100 – bisher 200 – ist es möglich, weitere Maßnahmen vorzunehmen, auch Ausgangssperren können entsprechend der aktuellen Rechtsprechung in Betracht gezogen werden. Dafür sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Viele Untersuchungen zeigen, dass neue Infektionen vorwiegend im privaten Bereich erfolgen. Deshalb bitten wir Sie weiterhin, private Treffs zu reduzieren, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten und die Möglichkeiten zur kostenlosen wöchentlichen Testung wahrzunehmen.