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27.04.2020

Neue Regelungen sollen Straßenverkehr sicherer machen

Am Dienstag, den 28. April 2020 tritt eine Neuauflage der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Für Autofahrer gelten strengere Regeln und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsdelikte. Damit soll die Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter werden und schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer gestärkt werden.

Die wesentlichen Änderungen haben wir für Sie als Information zusammengestellt:

Punkte ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung
Überschreiten Fahrer eines Pkw, Lkw oder Motorrades innerorts zukünftig die Geschwindigkeit um 16 km/h, wird dies mit einem Punkt bestraft. Ein Fahrverbot droht ab 21 km/h Überschreitung plus zwei Punkte. Außerorts gibt es ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte ab einer Übertretung um 26 km/h.

Die neuen Bußgelder können Sie den Tabellen entnehmen, wir haben uns auf die Pkw-Tabellen beschränkt:

Geschwindigkeitsverstöße innerorts mit dem PKW

       

Verstoß

Strafe

Punkte

Fahrverbot

...   bis 10 km/h

30   €

 

 

...   11 - 15 km/h

50   €

 

 

...   16 - 20 km/h

70   €

 

...   21 - 25 km/h

80   €

1

1   Monat

...   26 - 30 km/h

100   €

1

1   Monat

...   31 - 40 km/h

160   €

2

1   Monat

...   41 - 50 km/h

200   €

2

1   Monat

...   51 - 60 km/h

280   €

2

2   Monate

...   61 - 70 km/h

480   €

2

3   Monate

über   70 km/h

680   €

2

3   Monate

       

Geschwindigkeitsverstöße   außerorts mit dem PKW

       

Verstoß

Strafe

Punkte

Fahrverbot

…   bis 10 km/h

20   €

 

 

…   11 - 15 km/h

40   €

 

 

…   16 - 20 km/h

60   €

 

…   21 - 25 km/h

70   €

1

 

…   26 - 30 km/h

80   €

1

1   Monat

…   31 - 40 km/h

120   €

1

1   Monat

…   41 - 50 km/h

160   €

2

1   Monat

…   51 - 60 km/h

240   €

2

1   Monat

…   61 - 70 km/h

440   €

2

2   Monate

über   70 km/h

600   €

2

3   Monate

 

Falschparken deutlich teurer – Blitzerapps werden verboten
Das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz kostet nun 55 Euro, ebenso wie das Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen. Kommt es dabei noch zu einer Verkehrsbehinderung oder Gefährdung werden 70 Euro bzw. 80 Euro und ein Punkt fällig. Des Weiteren werden „Blitzerapps“ auf Smartphones sowie Navigationsgeräten verboten. Solch ein Verstoß wird mit einer Geldstrafe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

 

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern
Für bessere Übersicht müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen oder Einmündungen bei einem angelegten Radweg größere Abstände beim Parken einhalten. Bei Überholvorgängen von einspurigen Fahrzeugen muss innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts von 2 Metern Abstand gewährleistet sein. An Engstellen an denen dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, kann das Überholen einspuriger Fahrzeuge verboten werden. Zusätzlich wird es demnächst Grünpfeilschilder für Radfahrer geben. Zudem können Kommunen zukünftig Fahrradzonen einrichten. Durch Zusatzschilder können diese Zonen auch für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 30 km/h.

 

Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt ­aktuell 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte. Zukünftig kommt noch ein Monat Fahrverbot dazu.

Fahrer, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an die Einsatzfahrzeuge dranhängen müssen mindestens 240 Euro zahlen, kassieren zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

 

Die oben genannten Punkte sind lediglich ein Teil der neuen Straßenverkehrsordnung. Diese stellen die für uns wesentlichen Änderungen dar. Weitere Informationen sowie Erneuerungen entnehmen Sie bitte der Straßenverkehrsordnung.

Ihr Ordnungsamt