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18.07.2015

Stellungnahme zum Freihandelsabkommen TTIP

Stellungnahme von Bürgermeister Arnim Roß zum Thema
„Freihandelsabkommen TTIP“

Mit Schreiben vom 06.05.2015 hatte der Europaausschuss des Hessischen Landtages im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zu dem Thema „Freihandelsabkommen, CETA und TiSA“ Bürgermeister Roß zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dieser Aufforderung ist der Verwaltungschef gefolgt.

Die Stellungnahme erfolgte auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung zum Freihandelsabkommen TTIP vom 05. Juni 2014. Darin führt das Parlament umfassend wesentliche Kritikpunkte an. In seiner Stellungnahme hat Bürgermeister Roß diese Kritik auf die Kaufunger Situation, die hiesigen Rahmenbedingungen und die weitere Beschlusslage der Gemeindevertretung bezogen. Dadurch wird die Kritik aus Kaufunger Sicht plausibel gemacht und dargestellt, dass die im TTIP geplanten Bedingungen tatsächliche Auswirkungen auf bzw. Gefährdungen für die Gemeinde und deren Politik haben werden.

Im Folgenden finden Sie die Stellungnahme von Bürgermeister Arnim Roß zum Thema Freihandelsabkommen TTIP:

 

Sehr geehrte Frau Müller-Klepper,

sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Anhörung im Europaausschuss des Hessischen Landtages zu dem Thema „Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA“, der wir gern nachkommen. Indem Sie die Gemeinde Kaufungen zu einer Stellungnahme auffordern, bekunden Sie unseres Erachtens ihr Interesse an der Position der Gemeinde zu dem Thema vor dem Hintergrund der spezifischen örtlichen Bedingungen. In diesem Sinne wollen wir Ihrer Aufforderung auf der Grundlage der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kaufungen gern nachkommen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kaufungen hat sich in 2014 mit dem Freihandelsabkommen TTIP auseinandergesetzt und dazu am 05.06.2014 mit 19 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss gefasst:

Kommunale Daseinsvorsorge schützen - das TTIP stoppen

Wirtschaftliche Chancen nutzen – Menschen und Umwelt schützen

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kaufungen fordert die Verhandlungspartner der EU-Kommission auf, die Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsankommen mit den USA und Kanada nicht hinter verschlossenen Türen abzuhalten. Möglichst viel Transparenz, bereits bei den Verhandlungen, ist die Voraussetzung für Klarheit und Akzeptanz in der Bevölkerung.

2. Ein abzuschließendes Abkommen muss die derzeit in Europa geltenden hohen Standards bei z.B. Verbraucher-, Gesundheits-, Umwelt-, Daten- und Arbeitsschutz schützen.

3. Die weitere Privatisierung von Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge, wie z.B. Gesundheit, Wasserversorgung oder Müll- und Abwasserentsorgung lehnen wir ab.

4. Ein Sonder-Klagerecht für Unternehmen, egal ob in- oder ausländische Unternehmen, gegen demokratisch legitimierte Staaten und deren Gesetzgebung, ist abzulehnen. Die vorhandenen Rechtswege zum Schutz von Investoren sind ausreichend und haben sich in der Vergangenheit auf europäischer Ebene bewehrt.

5. Den Städte- und Gemeindetag fordern wir auf, sowohl bei der Bundesregierung als auch bei der EU-Kommission diese Belange einzufordern, damit die Interessen der Städte und Gemeinden zu schützen.

Die antragstellenden Fraktionen führten in den Begründungen insbesondere aus, dass durch das Abkommen ein zweites völlig intransparentes Rechtssystem geschaffen werde und damit die gängigen Rechtswege ausgehebelt würden. In der Konsequenz stehe zu befürchten, dass Staaten künftig eher auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten würden als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Es wurde darauf verwiesen, dass das bestehende nationale und europäische Rechtssystem als völlig ausreichend für den Investorenschutz und die Beilegung von Rechtstreitigkeiten angesehen werde. Die gute Lebensqualität in der Gemeinde und der Schutz der Umwelt und der Bürgerrechte in Europa sollen gewahrt bleiben und nicht durch Angleichung von Standards nach unten nivelliert werden. Ferner wurde die Intransparenz des Verhandlungsprozesses kritisiert und die Herstellung der Öffentlichkeit der Verhandlungen gefordert.

Diese Positionsbestimmung durch die Gemeindevertretung folgt der bisherigen Politik der Gemeinde Kaufungen und der daraus resultierenden bzw. hervorgegangenen örtlichen Rahmenbedingungen und Infrastruktur. Der Beschluss der Gemeindevertretung Kaufungen macht deutlich, dass ein Freihandelsabkommen nicht grundsätzlich abgelehnt wird. Die Gemeinde Kaufungen verfügt mit dem Gewerbepark Papierfabrik über eines der größeren Gewerbegebiete in der Region Kassel. Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer beträgt rund 40 % der gesamten Steuereinnahmen der Gemeinde Kaufungen und leistet insofern einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Aufgaben der Gemeinde. Es gibt rund 3000 Arbeitsplätze in Kaufungen, die den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde und der Region Beschäftigung und Einkommen verschaffen und einige der größeren Firmen in Kaufungen sind weltweit tätig, auch in den USA. Das in Rede stehende Freihandelsabkommen ist aber zum derzeitigen Zeitpunkt mit dem derzeitigen Sachstand an einigen Punkten deutlich zu kritisieren. Dies wird im Folgenden näher ausgeführt:

Transparenz und Partizipativität von Planungs- und Entscheidungsprozessen

Die Gemeinde Kaufungen befindet sich gerade in einem Prozess der Fortschreibung ihrer Gemeindeentwicklungskonzepte (Beschluss der Gemeindevertretung "Entwicklung der Gemeinde Kaufungen" vom 08.05.2008, geändert am 08.09.2011). In diesem Prozess wurden unter anderem Entwicklungskonzepte zur Zukunft der Kinderbetreuung in Kaufungen, für die Siedlungspolitik, den Tourismus, den Klimaschutz, die Gewerbeentwicklung, die Verkehrsentwicklung und andere mehr erarbeitet. Ein wichtiger Grundsatz für diese politisch-konzeptionelle Arbeit in der Gemeinde ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Gemeindeentwicklung muss unseres Erachtens möglichst breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Darum soll ihr Planungsprozess partizipativ und konsensual gestaltet sein und werden. Auf diese Weise durchgeführte Prozesse fördern die Nachhaltigkeit der Konzepte sowie die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem Gemeinwesen und stärken das bürgerschaftliche Engagement. Der Grundsatz der Bürgerbeteiligung setzt sich darüber hinaus auch in der Planung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen fort und übersteigt in der Praxis des politischen Gemeindelebens in Kaufungen deutlich die rechtlich vorgeschriebenen Beteiligungsmaßnahmen.

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP wirkt sich einerseits, wie im Folgenden noch zu zeigen sein wird, auf diese partizipativ entstandenen und entstehenden Entwicklungskonzepte der Gemeinde aus, entsteht andererseits aber selbst ohne jegliche Beteiligungsmöglichkeiten. Die Gemeindevertretung hat deutlich gemacht, dass die Art dieses Entstehungsprozesses des Freihandelsabkommens damit insbesondere vor dem Hintergrund der beschriebenen örtlichen politischen Praxis im Sinne der Akzeptanzförderung kontraproduktiv ist und Grundsatzbeschlüssen der Gemeindevertretung widerspricht. Diese Verhandlungspraxis wird daher von der Gemeinde Kaufungen kritisiert und mehr Transparenz der Verhandlungen gefordert.

Erhalt der Standards im Verbraucher-, Gesundheits-, Umwelt-, Daten- und Arbeitsschutz

Es besteht derzeit keine Sicherheit, dass im Zuge der Marktöffnung unsere hohen europäischen und deutschen Standards im Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz und Arbeitsschutz unangetastet bleiben. Für die Bürgerinnen und Bürger Kaufungens sind sie aber entscheidende Grundlagen der Lebensqualität und sollen geschützt werden. Die Gemeinde unterstützt dies unter anderem bei öffentlichen Vergaben durch die fallweise Festlegung sozialer oder ökologischer Kriterien. Z.B. gilt seit 03.02.2011 der Beschluss der Gemeindevertretung, nach dem keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 gekauft werden.

Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge

Die Gemeinde unterhält vielfältige Einrichtungen der Daseinsvorsorge als öffentliche Einrichtungen. Dazu gehören unter anderem 6 Kindertageseinrichtungen mit rund 500 Plätzen, eine interkommunal mit dem Landkreis Kassel betriebene Schulbetreuung für die Grundschülerinnen und Grundschüler in der Gemeinde mit 150 Plätzen und Ferienbetreuung, die Gemeindejugendpflege mit Jugendzentrum, eine Seniorenbegegnungsstätte, die kommunale Familienarbeit mit Familienzentrum, die Gemeinde- und Schulbücherei mit rund 25.000 Medien, eine interkommunal mit drei Nachbargemeinden betriebene Sozialstation für die ambulante Pflege und anderes mehr. Diese sozialen und Bildungseinrichtungen dienen dem Anspruch der Gemeinde, die Chancen auf gleiche Teilhabe am gemeindlichen Leben zu fördern. Es besteht seit Jahren überparteilicher Konsens im Zuge der Debatten um die auch in Kaufungen notwendige Haushaltskonsolidierung, diese Einrichtungen der Gemeinde zu erhalten. Und die Konsolidierungskonzepte orientieren sich unter anderem an diesem Ziel. Die neue Regulierung der Marktzugänge in der anvisierten Freihandelszone dürfen diese Planungs- und Gestaltungshoheit der Gemeinde nicht gefährden. Die Entscheidungsfreiheit über die Organisation der Daseinsvorsorge in der Gemeinde darf nicht angetastet werden.

Dies gilt auch für die Daseinsvorsorge im Bereich der Dienstleistungen, die von allgemeinem Interesse sind. Dazu zählen wir insbesondere die Abfallwirtschaft, die Wasser- und Abwasserversorgung, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie den Kulturbetrieb und die Kulturförderung.

Die Gemeinde Kaufungen betreibt ihre Wasserversorgung und Abwasserversorgung selbst. Darüber hinaus besitzt und unterhält sie im sozialen Wohnungsbau Wohnungen für alle Generationen und noch einmal speziell barrierefreie Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Diese Wirtschaftszweige sind in einem Eigenbetrieb der Gemeinde zusammen gefasst.

Die Wasser- und Abwasserversorgungssysteme sind aufgrund eines, seit Jahrzehnten fortlaufend durchgeführten, Sanierungs- und Investitionsplans in einem sehr guten Zustand. Die Gemeinde verfügt über eigene Trinkwasserbrunnen, die ausgesprochen ergiebig sind und deren Wasser von hoher Qualität ist. Im Zusammenhang der Planungen zur A 44 durch das Lossetal hat sich die Gemeinde intensiv und erfolgreich über einen langen Zeitraum dafür eingesetzt, dass der wichtigste und ergiebigste Trinkwasserbrunnen (Kohlenstraße) nicht der Autobahntrasse zum Opfer fällt, sondern die Planungen den Erhalt vorsehen.

Auch die Wohnungen der Gemeinde sind aufgrund fortlaufender Sanierungen in einem guten Zustand. Der Bestand an barrierefreien Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, eine erleichterte und altersangemessene Wohnsituation zu erlangen.

Solides Wirtschaften in der Führung des Eigenbetriebes sowie angemessen kalkulierte Gebühren haben dazu geführt, dass der Eigenbetrieb finanziell gesund ist bei bezahlbaren Wasser- und Abwassergebühren. Eine wichtige Basis dafür ist unter anderem der satzungsmäßig geregelte Anschlusszwang an das öffentliche Versorgungssystem. Diese öffentliche Versorgung soll erhalten und fortgeführt werden. Voraussetzung dafür ist der Fortbestand der gemeindlichen Rechte und des gemeindlichen Vorrangs bei der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Gemeinde sieht dagegen die Gefahr, durch das anvisierte Freihandelsabkommen zur Privatisierung dieser öffentlichen Dienstleistungen gezwungen zu werden. Das wird abgelehnt. So hat die Gemeinde insbesondere die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung in Kaufungen grundsätzlich abgelehnt (Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.02.2013). In den Diskussionen um das Fracking hat die Gemeinde dessen Verbot gefordert, insbesondere in sensiblen Gebieten, zu denen auch die Trinkwassergewinnungsgebiete gezählt werden (Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.09.2012). Wir betrachten Wasser als elementares öffentliches Gut, das nicht privatwirtschaftlichen Interessen unterworfen werden soll.

Die Gemeinde hat mit Parlamentsbeschluss vom 03.02.2011 das Ziel vorgegeben, Kaufungen bis 2030 klimaneutral auszurichten. Hierfür wurde ein Klimaschutzkonzept erarbeitet. Damit hat sich die Gemeinde für ein nachhaltiges Wirtschaften entschieden. Ein Baustein ist der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Seit 2001 ist Kaufungen interkommunal an das Straßenbahnnetz in und um Kassel angeschlossen (Lossetalbahn). Die Lossetalbahn, die Kaufungen mit Hessisch Lichtenau im Werra-Meißner-Kreis in östlicher und der Stadt Kassel in westlicher Richtung verbindet, ist ausgesprochen erfolgreich und hoch frequentiert. Sie war und ist eines der Modellprojekte für den ÖPNV in Hessen. Die schnelle und bequeme Anbindung an das Oberzentrum Kassel ist zudem ein wichtiger Standortvorteil für die Gemeinde. Auch diese Gestaltungshoheit will die Gemeinde behalten, sie darf nicht Privatisierungsgefahren ausgesetzt werden.

Weiterhin zählen wir Teile der Energieversorgung zu den öffentlichen Dienstleistungen, über die die Kommunen die Planungshoheit behalten sollen. So hat die Gemeinde Kaufungen ein Gemeindewerk zusammen mit den Städtischen Werken Kassel als Partner gegründet, mit dem Ziel der Rekommunalisierung der gemeindlichen Stromnetze. Sofern Gemeinden sich für einen solchen Weg entscheiden, dürfen sie nicht durch ein Freihandelsabkommen in dieser Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt werden.

Schließlich betrachten wir auch die Kulturförderung als eine wichtige öffentliche Aufgabe, die zu der zu schützenden Daseinsvorsorge gehört. Kultur ist ein wesentlicher Teil der Bildungsarbeit und eine wichtige Form der Auseinandersetzung mit der Gesellschaft und der Umwelt. Die öffentliche Förderung von Kultur sowie die Möglichkeiten der Teilhabe an Kultur für alle Generationen und alle Schichten sind Ziele der gemeindlichen Kulturförderung. So hat die Gemeinde Kaufungen bereits in den 1980er Jahren als erste Gemeinde Nordhessens eine hauptamtliche Stelle für Kultur (Kulturbeauftragte) eingerichtet und seither ein jährliches Kulturprogramm organisiert. Die „Kaufunger Konzerte“ in der Stiftskirche, der „Kaufunger Stiftssommer“ und die aktive Mitarbeit im Kultursommer Nordhessen, in dessen Rahmen auch jährlich Produktionen in Kaufungen stattfinden, sind Schwerpunkte des kulturellen Engagements der Gemeinde und überregional bekannte Veranstaltungsreihen. Darüber hinaus sind wir unter anderem Mitglied einer interkommunalen Musikschule (Musikschule Söhre-Kaufungen Wald e. V.).

Die Gemeinde Kaufungen sieht die Gefahr, dass öffentliche Dienstleistungen dem Zwang zur Privatisierung unterworfen werden könnten beziehungsweise eine Pflicht zur Privatisierung solcher kommunaler Dienstleistungen aus dem Abkommen hergeleitet werden könnte, da das Freihandelsabkommen nach seinem Abschluss für die europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten verbindlich sein soll und damit einen sogenannten Anwendungsvorrang haben würde vor den rechtlichen Regelungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten. Privatisierungspflichten oder Vorrang der privaten vor der öffentlichen Dienstleistungserbringung lehnen wir insbesondere für die Bereiche der Daseinsvorsorge ab.

Kein Sonderklagerecht, keine außergerichtlichen Schiedsverfahren

Schließlich hat die Gemeindevertretung ein Sonderklagerecht der Unternehmen gegen demokratisch legitimierte Staaten und damit auch gegen deren Gliederungen abgelehnt und dabei insbesondere betont, dass sich die vorhandenen staatlichen Rechtswege zum Schutz von Investoren bewährt haben und ausreichend sind. Damit werden auch jegliche unabhängigen Schiedsgerichte abgelehnt. Für rechtliche Konflikte zwischen Investoren und öffentlichen beziehungsweise staatlichen Instanzen sollen die staatlichen und damit demokratisch legitimierten Gerichte zuständig bleiben. Die Unabhängigkeit, die Neutralität und die öffentliche und staatliche Kontrolle der Gerichtsbarkeit sind in Deutschland und der EU gewährleistet. In diese Gerichtsbarkeit besteht Vertrauen und viele Kaufunger Bürgerinnen und Bürgern engagieren sich ehrenamtlich als Schöffen an staatlichen Gerichten. Für außergerichtliche Schiedsverfahren besteht keine Notwendigkeit. Der sogenannte und geplante Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) wird abgelehnt. Er ist nicht notwendig in Regionen mit entwickelten Rechtssystemen und in demokratisch verfassten Staaten wie es in der Europäischen Union und den USA der Fall ist. Es muss außerdem ausgeschlossen werden, dass Investoren demokratisch verfasste Staaten bzw. deren Gliederungen und Gebietskörperschaften verklagen, weil sie Regelungen oder Normen haben, die dem Investor den Marktzugang erschweren. Der Marktzugang darf in den Bereichen der Daseinsvorsorge nicht einklagbar werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Arnim Roß

Bürgermeister