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18.08.2015

Wasserentnahme aus der Losse

Blumen gießen mit Wasser aus der Losse

Für viele Grundstückseigentümer, die direkt an der Losse wohnen, ist es verlockend, ihren Garten mit abgeschöpftem Wasser aus dem Bach zu bewässern. Viele nutzen dazu sogar eine elektrische Pumpe, um sich den Weg zum Gewässer zu sparen. Das sei auch grundsätzlich erlaubt, erklärt Bauamtsleiter Jürgen Christmann. Nach § 26 und 27 des Wasserhaushaltsgesetzes sei jedermann dazu berechtigt, Wasser aus einem Gewässer zu entnehmen. Allerdings gibt es Einschränkungen: Sobald sich die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, die Wasserführung wesentlich vermindert wird oder eine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes eintritt, sollte von einer Wasserentnahme des nahegelegen Bachs abgesehen werden. Dies gilt insbesondere für die heißen Sommermonate. Christmann: „Aufgrund der derzeitigen trockenen Witterung ist der Wasserstand in der Losse sehr niedrig.“ Daher sollte kein zusätzliches Wasser aus der Losse geschöpft werden. „Der Gewässerschutz sollte beachtet werden“, rät der Bauamtsleiter.