Änderungen bei Ausweisdokumenten für Kinder
Ab dem 1. Januar 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder geändert, diese Dokumentenart läuft somit nach Ablauf der Gültigkeit aus. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis, außerhalb der EU wird ein Reisepass benötigt. Durch die längere Gültigkeitsdauer der Kinderdokumente wird für Eltern und Verwaltung auf diese Weise ein erhöhter Aufwand für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung des Ausweises vermieden.
Viele Eltern waren es bisher gewohnt, Ausweisdokumente für ihr(e) Kind(er) unter 12 Jahren sofort bei Antragstellung ausgehändigt zu erhalten. Für die Beantragung regulärer Identitätsdokumente mit mehreren Jahren Gültigkeit ist jedoch eine gewisse Produktionszeit einzuplanen. Deshalb ist es generell sinnvoll, bereits bei der Reiseplanung nach der Gültigkeit von Ausweisdokumenten zu schauen, damit eine etwaige Neubeantragung ohne Zeitdruck erfolgen kann. Eltern sollten auch die Reisedokumente ihrer Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf ihre Gültigkeit hin prüfen und ggf. neu beantragen. Manche Reiseziel-Länder fordern eine mindestens sechsmonatige Restgültigkeit der Ausweisdokumente bei Einreise, zum Beispiel Ägypten oder Tunesien.
Um eine rechtzeitige Fertigstellung von Reisedokumenten zu gewährleisten, empfehlen wir, regelmäßig im Frühjahr und im Herbst – bevor die Familien im Sommer und im Winter verreisen – an die notwendige Gültigkeit der Ausweisdokumente der ganzen Familie zu denken.