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Landtagswahl 2023

Am 08. Oktober 2023 findet die Wahl des hessischen Landtags statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kaufungen haben, neben dem klassischen Aufsuchen des entsprechenden Wahllokals am Wahlsonntag, die Möglichkeit, an der Landtagswahl per Briefwahl teilzunehmen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde Kaufungen eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn Sie seit dem 27. August 2023 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Kaufungen gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.


Wie können Sie an der Briefwahl teilnehmen?

1. Internet (Online Wahlscheinantrag)
Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf der Homepage der Gemeinde Kaufungen unter „Landtagswahl 2023“ in der Zeit vom 28. August 2023 bis einschließlich 02. Oktober 2023 unter folgendem Link freigeschaltet:

https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6633015 

Eine Online-Beantragung nach dem 02. Oktober 2023 ist nicht möglich, da andernfalls die Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post nicht mehr sichergestellt werden kann.

2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

3. Formloser Antrag per Post, E-Mail oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Wahlbekanntmachung.

4. Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Zudem können Sie die Wahl nach Aushändigung der Unterlagen unmittelbar in einer unserer Wahlkabinen durchführen. Bitte beachten Sie bei einer persönlichen Vorsprache die nachfolgenden Öffnungszeiten des Wahlamtes:
Öffnungszeiten Wahlamt

Montag 09.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,

und

- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

Letzte Briefwahlmöglichkeit im Rathaus ist am Freitag,
den 06. Oktober 2023 von 09.00 bis 13.00 Uhr und bei Krankheit am Samstag den 07. Oktober 2023 von 09.00 bis 12.00 Uhr

Beantragen Sie bitte - wenn möglich - die Wahlunterlagen online auf der
Homepage der Gemeinde Kaufungen oder per formloser E-Mail.

Sie haben Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der
Gemeinde Kaufungen.

Gemeinde Kaufungen, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen
Telefonnummer: 05605 802-1140
Faxnummer: 05605 802-1041
E-Mail: wahlamt@kaufungen.de 


gez.
Ihr Wahlamt der Gemeinde Kaufungen


28.08.2023