Seiteninhalt
06.07.2023

Entsorgung von alten Möbeln und Haushaltsgegenständen

Mehrfach kann beobachtet werden, dass Bürger*innen ausrangierte Möbel, Fahrräder und andere Gegenstände aus Gründen der Nachhaltigkeit zum Verschenken an die Straße stellen. Während die Ablage auf dem eigenen privaten Grundstück kein Problem darstellt, ist ein Abstellen von alten Einrichtungs- oder Haushaltsgegenständen im öffentlichen Raum nicht erlaubt, sie behindern den Fußverkehr und können zur Stolpergefahr werden. Lediglich am Tag eines regulär vereinbarten Sperrmülltermins kann diese öffentliche Fläche kurzzeitig verwendet werden.

Hinweise zur Abfallentsorgung Kreis Kassel und die Sperrmüllentsorgung finden Sie unter https://www.abfall-kreis-kassel.de/top/sperrmuellservice.

Darüber hinaus finden Sie im Internet zahlreiche Alternativen, um noch gebrauchsfähige Haushaltsgegenstände und Möbelstücke unkompliziert zu verschenken, zu tauschen oder zu verkaufen, z.B. ebenfalls über den Internetauftritt der Abfallentsorgung unter https://www.abfall-kreis-kassel.de/private-haushalte/tauschen-oder-verschenken.