Seiteninhalt

Logowettbewerb

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen
[Nr.99080148134000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Die Voraussetzungen werden geprüft
  • Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt

Voraussetzungen

Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

12.07.2023