Seiteninhalt

Logowettbewerb

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Vereinsförderung auszahlen
[Nr.99406001079000 ]

Volltext

Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.

Verfahrensablauf

Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

Voraussetzungen

In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.

Erforderliche Unterlagen

Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Kommunale Rahmenleistung

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal