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Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung
[Nr.99013025111000 ]

Leistungsbeschreibung

Bei einer internationalen Adoption entstehen Gebühren für die Durchführung einer allgemeinen Eignungsprüfung, die durch eine Adoptionsvermittlungsstelle erfolgt. Darüber hinaus werden von der Auslandsvermittlungsstelle Gebühren für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung erhoben. Die Höhe der Kosten sind bei staatlichen Stellen, sprich der Adpoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes und der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, gesetztlich festgelegt. Die Adoptionsvermittlungsstellen und Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft bestimmen eigene Gebüren. 

Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand. Gegebenenfalls können auch Anwalts- und Gerichtskosten im Ausland entstehen. 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

09.11.2023

Gebühren

  • Gebühr: 1300,00 Euro
    Für eine allgemeine Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland.
  • Gebühr: 1200,00 Euro
    Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung.

Verfahrensablauf

Die Adoptionsvermittlungsstellen, die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft sowie die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter informieren Sie über den Verfahrensablauf und die Höhe der Kosten. Vor der Durchführung einer allgemeinen Eignungsprüfung sollte die für Sie zuständige Auslandsvermittlungstelle bekannt und in den Prozess einbezogen sein. Dies kann entweder eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder eine zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes sein. 

Bei der örtlich zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle oder einer anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft kann ein Antrag auf Durchührung einer allgemeiner Eignungsprüfung für die Aufname eines Kindes aus dem Ausland gestellt werden. Die Gebühren werden im Laufe der Eignungsprüfung erhoben. 

Liegt eine allgemeine Eignung vor, beginnt die für Sie zuständie Auslandsvermittlungsstelle mit der länderspezifischen Eignungsprüfung. Der Antrag bei der Auslandsvermittlungsstelle wird in der Regel bei Verfahrensbeginn gestellt. Die Gebühren werden Ihnen nach Antragsstellung in Rechnung gestellt. 
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle Ihres Jugendamts oder eines freien Trägers.

Anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger in Hessen:

  • Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Fulda
  • Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen 

Anerkannte Auslandsvermittlungsstellen freier Träger:

  • AdA Adoptionsberatung e.V. 
  • Eltern-Kind-Brücke e.V.
  • Eltern für Kinder e.V. 
  • familie international frankfurt e.V.
  • HELP a child e.V. 

Zuständige Stelle

Bearbeitungsdauer

Die Gebühren werden nach Einreichung der Anträge  von der Adoptionsvermittungsstelle sowie der Auslandsvermittlungsstelle in Rechnung gestellt.