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Rundgang durch Kaufungen

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Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung
[Nr.99025001012000 ]

Volltext

Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

Verfahrensablauf

Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

Voraussetzungen

- keine besonderen Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Kosten

Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK

Frist

Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Formulare

  • Formulare: Anmeldeformular
  • OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
  • Schriftform: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.10.2020
Fachlich freigegeben durch:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal