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Pressebericht

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Schiedsämter

Schiedsämter

Bezirk 1, Oberkaufungen
Mirja Meyfarth, Telefon , Telefon 05605 927 6775

Bezirk 2, Niederkaufungen / Papierfabrik
Hans-Günther Tiggemann, Telefon 05605 70579

Was ist und was kann eine Schiedsstelle?
Was ist die Schiedsstelle ?
Die Aufgabe besteht darin, Streitigkeiten zwischen Bürgern untereinander beziehungsweise Bürgern und Firmen, Vereinen und Einrichtungen zu schlichten.
Was wird geschlichtet ?
• Nachbarschaftsstreitigkeiten jeglicher Art und Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, gefolgt von Forderungen nach Unterlassung oder Vornahme von bestimmten Handlungen — Dinge, bei denen Nachbarn sich zu einer Sache oder über ein Verhalten das Streiten kriegen
• Schlichtung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, sowohl über Zahlung von Geld aus Verträgen oder die Herausgabe einer Sache
• Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen (keine obere Grenze des Streitwertes)
• Vor einer Privatklage bei Gericht sind Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verletzung des Briefgeheimnisses oft Gegenstand des Versuches einer gütlichen Einigung — eine so genannte Sühneverhandlung
Was macht eine Schiedsstelle nicht?
• Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht
• Rechtsberatungen (aber Hinweise, wohin sich der Bürger wenden kann)
Was bedeutet schlichten ?
Im Gespräch wird versucht, Probleme zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Ziel ist es, dass die streitenden Parteien sich über die Beilegung ihres Zwistes einigen — einen Vergleich schließen. Die Schiedsperson wirkt als neutraler Moderator mit seiner Gesetzeskenntnis beratend mit. Es werden keine Beschlüsse gefasst oder Urteile gefällt! Kommt die Einigung — also der Vergleich — zustande, wird darüber ein Protokoll angefertigt, das die streitenden Parteien unterschreiben und der Schiedsmann mit Siegel und Unterschrift bestätigt. Der Vergleich ist nach Ablauf einer Einspruchsfrist rechtskräftig verbindlich und kann bei Nichteinhaltung gerichtlich vollstreckt werden.
Die Schlichtung gelingt nicht !
Kommt eine Schlichtung nicht zustande, so entstehen den Parteien keine Nachteile. Auf Verlangen wird in Zivilsachen eine Erfolglosigkeitsbescheinigung, in Strafsachen eine Sühnebescheinigung ausgestellt. Der Weg zum Amtsgericht als Mittel der Konfliktbeilegung steht jedem der Beteiligten weiterhin offen.
Vorteile der Schiedsstelle
• Aussprache und Einigung untereinander und ohne fremde Hilfe - beste Form der Konfliktbeilegung, aber oft aus den verschiedensten persönlichen Gründen nicht möglich
• Schiedsstelle liegt örtlich nahe im Gemeindebereich
• Wartezeiten bis zum Verhandlungstermin sind mit etwa 4 Wochen nach Antragsstellung wesentlich kürzer als bei Gerichten
• Streitende Parteien bemühen sich persönlich um die Beilegung des Konfliktes
• die Kosten liegen um ein Vielfaches unter denen, wie sie bei einem vergleichbaren Gerichtsverfahren für Gerichts- und Anwaltsgebühren aufzubringen wären
Kosten einer Verhandlung vor der Schiedsstelle
Für die Verfahrensgebühr, Schreib- und Portoauslagen ist bei der Antragstellung eine Vorauszahlung von 50,00 Euro zu leisten, wobei über die tatsächliche Gebühr nach Abschluss der Verhandlung eine Kostenrechnung erstellt wird.
Weitere Informationen können Sie auch beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (eingetragener Verein) auf ihrer Internetseite erfahren erfahren.