Schweißhundegespanne für jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifende Nachsuchen anerkennen lassen
[Nr.99067014016000 ]
Leistungsbeschreibung
Schweißhundegespanne, die gewisse Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, sind nach deren behördlicher Anerkennung dazu befähigt, jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifen Nachsuchen zu dürfen.
Der Antrag auf Anerkennung ist bei der oberen Jagdbehörde zu stellen.
Die obere Jagdbehörde veröffentlicht eine Liste mit den anerkannten Schweißhundegespannen
Verfahrensablauf
- Ein Antrag auf Anerkennung wird bei der Oberen Jagdbehörde gestellt.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft
- Gespann wird anerkannt oder der Antrag wird abgelehnt.
- Jedes anerkannte Gespann bekommt eine Urkunde. Diese wird postalisch übermittelt.
- Die veröffentlichte Liste mit den anerkannten Gespannen wird aktualisiert
- Ein Jagdhund oder ein ganzes Gespann kann per Ände-rungsmitteilung abgemeldet werden. Die öffentliche Liste wird entsprechend aktualisiert.
Voraussetzungen
- Formloser schriftlicher Antrag
- Nachweis eines gültigen Jagdscheines
- Nachweis über die Brauchbarkeit des Hundes für die Nachsuche auf Schalenwild (bestandene Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung mit mindestens den Leistungsanforderungen gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde in Hessen (BPO-Hessen))
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher oder elektronischer formloser Antrag
- Kopie des gültigen Jagdscheins (Gültigkeit, Jagdschein-Nr. und ausstellende Behörde sind erkennbar)
- Unterschriebene Einwilligung nach DSGVO
- Kopie der Ahnentafel des Schweißhundes (sämtliche Seiten)
- Kopie des Prüfungszeugnisses über eine bestandene Verbands-Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung
- ggf. Lautnachweis (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar) ggf. Nachweis über die Schussfestigkeit (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar)
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein