Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen
[Nr.99031013016001 ]
Volltext
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Lehrgänge für die Durchführung von Begasungen oder auch zur Verwendung von Biozid-Produkten handeln, die im Hygienebereich, als Schädlingsbekämpfungsmittel oder als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen eingesetzt werden.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
- Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.
Voraussetzungen
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen an einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung § 15c Abs. 3 i. V. m. Anhang I, Nr. 4.4 Absatz 3 und 4
- Fachlich qualifiziertes Lehrpersonal
Erforderliche Unterlagen
Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs. Diese Unterlagen sollten zudem folgendes beinhalten:
- Lehrgangsprogramm o Lehrgangsinhalte
- Referenten und deren Qualifikation
- Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
- Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (z.B. Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten), Konzept zur praktischen Prüfung
- Beschreibung der Demonstrationsübungen und Übungen
- Ausstattung der Kursstätte und Gerätetechnik für die praktischen Übungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel.
Frist
Der Prüfungstermin soll rechtzeitig (mind. drei Monate) vor der beabsichtigten Prüfung mit dem Regierungspräsidium Kassel abgestimmt.