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Kindertagesstätten

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Direktzahlungen Bewilligung
[Nr.99078018017000 ]

Volltext

Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert.

Verfahrensablauf

  • Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jährlich bis zum 15.05 des laufenden Jahres ausschließlich über einen Onlineantrag (agrarportalhessen.de)
  • Je nach weiteren Voraussetzungen erfolgt die Beantragung der einzelnen Komponenten wie Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte sowie Öko-Regelungen im Rahmen des Gemeinsamen Antrages.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Kreis- oder Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

  • Aktiver Betriebsinhaber
  • Mind. 1ha landwirtschaftliche Fläche oder
  • Mehr als 225€ Direktzahlungsprämie mittels gekoppelter Prämie
  • Betriebssitz in Hessen

Hinweise zur ergänzenden Einkommensstützung für Junglandwirte: Der Junglandwirt muss erstmalig in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen und die langfristige wirksame Kontrolle über den Betrieb innehaben. Bei der Erstantragstellung darf der Junglandwirt das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich müssen entsprechende landwirtschaftliche qualifikationsnachweise nachgewiesen werden. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die wirksame und langfristige Kontrolle in Bezug auf die Betriebsführung, Gewinne und finanzielle Risiken im antragstellenden Unternehmen bei der Junglandwirteprämie
  • Nachweise in Bezug auf die Prüfung »aktiver Betriebsinhaber«
  • Nachweise des Nutzungskonzepts bei Agroforstsystemen
  • Ggf. Nachweis der Verfügungsgewalt bei neu beantragten Parzellen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Die Antragsfrist endet immer zum 15.05 des Jahres.

Bearbeitungsdauer

Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.



  • 7 — 12 Monat(e)
    • Individuell von der Betriebsgröße und -form abhängig.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch über die zuständige Bewilligungsstelle

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Onlinedienste

Urheber

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