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Kindertagesstätten

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Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen festsetzen
[Nr.99108050002000 ]

Volltext

Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Urheber

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen