Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen festsetzen
[Nr.99108050002000 ]
Volltext
Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.