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Kindertagesstätten

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Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
[Nr.99107102017000 ]

Volltext

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Verfahrensablauf

Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

Voraussetzungen

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Fall unterschiedlich.

Kosten

Das Verfahren ist kostenfrei.

Frist

In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

Rechtsbehelf

Wegen des ggf. langen Bewilligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.

Formulare

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

Hinweise (Besonderheiten)

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
 

Ansprechpunkt

Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise

Onlinedienste

Urheber

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