Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis
[Nr.99004001005000 ]
Leistungsbeschreibung
Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Verfahrensablauf
- Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
- Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
- Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
- Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
Voraussetzungen
Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Welche Gebühren fallen an?
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
- Gebühr: 1500,00 Euro
- Gebühr: 110,00 Euro
für die Prüfung der Baupläne.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte vor dem gewünschten Termin gestellt werden - mindestens:
Zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.